Die europäische DIN EN 1090 regelt den Konformitätsnachweis, die werkseigene Produktionskontrolle, die Herstellerzertifizierung und die CE-Kennzeichnung für tragende Stahl- und Aluminiumbauteile, die als Bauprodukte in Verkehr gebracht werden.
Neu steht nicht mehr die Brauchbarkeit eines Bauproduktes im Fokus des Gesetzgebers, sondern die Gewährleistung von Sicherheit. Als Massstab für die Beurteilung der Sicherheit dient die zugrunde liegende harmonisierte Norm. Im Fall von tragenden Stahl- und Aluminiumkonstruktionen ist dies die EN 1090.
Wesentliche Forderungen der DIN EN 1090:
- Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK)
- Qualitätssicherung für HV-Verschraubungen
- Qualitätssicherung für Korrosionsschutz
- Einführung der Schweissqualitätsnorm ISO 3834
- Umsetzen der Ausführungsnormen EN 1090-2/-3
- Erstprüfung: Statik, Qualifizierung der Schweissprozesse
- Schweissanweisungen müssen vorliegen (außer EXC1)
- Geprüfte Schweisser und Schweissaufsicht
- 100% Sichtprüfung der Schweissnähte
- Zerstörungsfreie Prüfungen (außer EXC1)
- Dokumentation und Prüfaufzeichnungen
- Zertifizierung und Überwachung durch einen Zertifizierter
Die Bestimmung der Ausführungsklasse ist das Ergebnis einer Abstimmung bzw. Vereinbarung zwischen Tragwerksplaner und Bauherr/Auftraggeber sowie fallweise Behörde (In der Regel Bestandteil der Nutzungsvereinbarung und der Projektbasis) auf Basis der Normen.
Die Neuerungen aufgrund der Einführung der EN 1090 in der Schweiz betreffen auch die Planer, Ingenieure und Bauherren. In der Schweiz bleiben weiterhin die nationalen Tragwerksnormen SIA 260ff gültig. Eine der wichtigsten Punkte für den Stahlbau ist jedoch die Änderung bezüglich der Herstellerqualifikation, welche durch die neue Ausführungsklasse abgelöst wird. Die entsprechenden Herstellerqualifikationen H1 bis H5 ändern und werden durch die Ausführungsklassen (EXC4 bis EXC1) gemäss SN EN 1090-2 abgelöst.
Zur Bestimmung der Ausführungsklassen stehen die entsprechenden Kriterien für die Wahl bzw. Zuordnung eines Bauteils oder eines Tragwerks in der Norm SIA 263-1 inkl. Korrigenda C1 und der SN EN 1090-2 ff.
Bei der Ausschreibung von Stahlbauarbeiten (spätestens seit 1. Juli 2015) für Bauprodukte die unter das Bauproduktegesetz fallen und für die keine Ausnahmeregelung greift, müssen bei der Ausschreibung die entsprechenden Ausführungsklassen gemäss Norm SIA 263/1 inkl. Korrigenda C1 bzw. SN EN 1090-2ff angegeben werden, damit kein Handelshemmnis entsteht. Die richtige Wahl der Ausführungsklasse ist von entscheidender Bedeutung für die Qualität und die Herstellungskosten.